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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines Nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung unsererseits. "Maxoflores" ist jederzeit
berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller
eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder
zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen
alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
§ 1 Angebot Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine
Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder
Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen
einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
§ 2 Lieferung und Zahlung Die
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von "Maxoflores"sind im Bereich
Lieferbedingungen näher ausgewiesen.Es bleibt uns vorbehalten, eine
Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung
vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte
Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
§ 3 Lieferzeiten Ware, die am
Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von
3 Werktagen nach Eingang der Zahlung zum Versand. Falls die
Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen
verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g.
Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf
hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom
Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf
Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir
als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte
Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw.
Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden
sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter der
Firma "Maxoflores" vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 4 Rückgaberecht Wir
garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14
Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der
Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn
sie ausreichend frankiert wurde.
§ 5 Gefahrübergang Die Gefahr
geht mit Absendung der Ware durch "Maxoflores" auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
"Maxoflores" gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum
Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern
ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen
hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu
untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen
nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte
Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die
Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das
Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel
muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert,
eingeschickt werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die
gelieferte Ware verändert. "Maxoflores" hat während der
Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein
teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden
Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer
Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Bis
zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma
"Maxoflores".
§ 8 Datenspeicherung
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz
von "Maxoflores". Es gilt ausschließlich das Recht des Staates Spanien.
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